Schritt für Schritt zur Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay
Ihre Cedula erhalten Sie ganz einfach mit der Unterstützung des Paraguay Experten-Teams
Wir begleiten Sie während aller Behördengänge und kümmern uns um den kompletten Prozess der Antragstellung bis zum Erhalt der Cedula. Diese schicken wir Ihnen wenn gewünscht per DHL oder FedEx an die von Ihnen gewünschte Adresse.
Die Gebühr für das Komplettpaket bei „normaler“ Bearbeitung beträgt 1.200€ pro Person und beinhaltet die Gebühren für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung, Gebühren für Anträge, Stempel, Notar und Übersetzer. Die „Express-Bearbeitung“ innerhalb 4 Wochen beträgt 300€.
Sie erhalten dafür:
- La Radicación Permanente (die permanente Aufenthaltsgenehmigung)
- La Cédula de Identidad (den paraguayischen Ausweis)
Sie zahlen uns erst nach erbrachter Leistung und dem Erhalt der “Mesa de entrada”. Wir gehen für Sie in Vorleistung!
Welche Vorbereitungen müssen Sie treffen?
Neue Regelung, ab sofort wird die Apostille in Paraguay anerkannt!
Unsere Anleitung ist für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Alle Unterlagen benötigen ab sofort keine Überbeglaubigung mehr! Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Paraguay in Berlin und das Generalkonsulat der Republik Paraguay in Frankfurt am Main teilen mit, dass mit Wirkung vom 6. Januar 2022 das Abkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ zwischen Paraguay und Deutschland in Kraft getreten ist.
Hier der Link zur offiziellen Webseite der paraguayischen Botschaft.
Hin und wieder erhalten wir Anfragen von Hilfesuchenden die versucht haben auf eigene Regie die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Glauben Sie uns, nur wer das Behördenchaos liebt und sich den Hinhalte – Taktiken und Schikanen der Beamten gerne aussetzt, sollte es versuchen.
Schneller, stressfreier und sicher gehts mit dem Paraguay Experten-Team!
- Sie erhalten für die Vorbereitungen in Ihrem Heimatland von uns eine Schritt für Schritt Anleitung und wenn Sie Fragen haben, eine qualifizierte Antwort oder einen Lösungsvorschlag.
- Wir lassen ihre Urkunden ohne zusätzliche Kosten von einem qualifizierten und zugelassenen Übersetzer in die paraguayische Amtssprache Castellano übersetzen.
- Bevor Sie in Paraguay ankommen haben wir ihre Urkunden, die Sie uns als PDF Dokument per E-Mail gesendet haben, übersetzt und alle Anträge für die Beantragung vorbereitet.
Ihr deutscher REISEPASS ist das wichtigste Dokument!
Ihr deutscher Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein. Wir empfehlen vor der entgültigen Auswanderung einen neuen Reisepass zu beantragen.
Sie benötigen eine Internationale Geburtsurkunde mit Apostille zur Verwendung im Ausland.
Die internationale Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die meisten Standesämter bieten die Möglichkeit auch die Geburtsurkunden online zu bestellen. Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. Die Urkunde muss hierfür im Original vorgelegt werden. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt (siehe unten).
- Urkunden der deutschen Bundesländer:
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. In der Regel sind zuständig für:
a) Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten;
in Niedersachsen: Polizeidirektionen
in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern;
in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar;
b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidenten
c) Urkunden anderer Gerichte (ausschließlich der ordentlichen Gerichte):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
Land- (Amts-)gerichtspräsidenten;
Sie können für die Beantragung der Urkunde, auch eines der gewerblichen Online-Portale nutzen. Wir empfehlen:
Hinweis: Der Name in Ihrem Reisepass, sollte exakt mit dem Namen in der Geburtsurkunde übereinstimmen. Falls Ihr Name sich aufgrund Heirat geändert hat, benötigen Sie eine Heiratsurkunde oder falls Sie geschieden sind, eine Scheidungsurkunde und die Urkunde der Namensänderung. Beide Urkunden bearbeiten wir in den nächsten Schritten.
Die Urkunde erhalten Sie wie zuvor die internationale Geburtsurkunde, auch bei Ihrem Standesamt.
Beantragen Sie eine neuen Eheurkunde mit Apostille.
Wie im vorigen Schritt, können Sie die Beantragung, persönlich oder online bei Ihrem Standesamt vornehmen.
Hier haben wir nochmal die gewerblichen Anbieter aufgelistet.
Hinweis: Wenn Ihr Ehepartner verstorben ist, benötigen Sie eine Sterbeurkunde. Auch diese erhalten Sie bei Ihrem Standesamt. Auch die Sterbeurkunde benötigt eine Apostille.
Auch wenn Sie eine Scheidungsurkunde besitzen, empfehlen wir Ihnen eine aktuelle zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Das zuständige Familiengericht ist zumeist überlastet oder unterbesetzt. Dies kann zur Folge haben, dass Ihr Antrag auf ein neues Scheidungsurteil, bis zu 6 Monate dauern kann. Verwenden Sie in diesem Fall das vorhandene Original und lassen Sie dies vom Familiengericht beglaubigen. Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie dann die beantragte Abschrift für Ihre Unterlagen.
Wichtig! Auch hier benötigen Sie eine Apostille.
Diese Urkunde ist wichtig um die rechtliche Stellung in Paraguay darzulegen. Es könnte ja sein das Sie erneut heiraten möchten.
Beantragen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis, aber erst nachdem Sie sicher sind das alle andern Urkunden innerhalb 7 bis 14 Tage zur Verfügung stehen, da das Führungszeugnis nach Ihrer Einreise in Paraguay nicht älter als 3 Monate sein darf!
Das Führungszeugnis auch mit Apostille!
Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz, erreichbar unter:
Hinweis: Achten Sie bitte darauf das Sie das polizeiliche Führungszeugnis erst kurz vor Ihrer Einreise nach Paraguay beantragen!
Dieses Dokument darf bei seiner Einreichung in Paraguay nicht älter als 3 Monate sein!
Inkraftsetzung des Apostille-Übereinkommens – Gegenseitige Anerkennung
öffentlicher Urkunden zwischen Paraguay und Deutschland
Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Paraguay in Berlin und das Generalkonsulat der Republik Paraguay in Frankfurt am Main teilen mit, dass mit Wirkung vom 6. Januar 2022 das Abkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ zwischen Paraguay und Deutschland in Kraft getreten ist.
Mit diesem Übereinkommen wird das Erfordernis der diplomatischen oder
konsularischen Legalisierung für ausländische öffentliche Urkunden abgeschafft.
Öffentliche Dokumente aus Paraguay:
Öffentliche Urkunden paraguayischen Ursprungs mit einer Haager Apostille müssen
von den deutschen Behörden anerkannt werden. Informationen über die Apostille in
Paraguay finden Sie auf den folgenden Seiten:
– Legalizaciones/Apostilla
– Paraguay – Autoridad competente (art. 6)
Deutsche öffentliche Dokumente:
Öffentliche Urkunden deutschen Ursprungs mit einer Haager Apostille müssen von den
paraguayischen Behörden anerkannt werden. Informationen über die Anforderungen an
deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland finden Sie auf den
folgenden Seiten:
– Internationaler Urkundenverkehr
– Lista de países a los que se aplica el acuerdo en relación con Alemania
– Alemania – Autoridad competente (Art. 6)
Nachdem Sie alle Unterlagen mit Apostille versehen haben, scannen Sie diese bitte als PDF ein und senden Sie uns diese per E-Mail an:
Wir lassen die Urkunden dann übersetzen und bereiten schon alle Anträge und Formulare vor. Wenn Sie nach Paraguay einreisen benötigen wir dann nur ca. 4-6 Stunden um alle Behördengänge mit Ihnen zu erledigen.
Falls die PDF Datein zu groß sind um sie über Ihren E-Mail Account auf einmal zu senden, verwenden Sie bitte https://wetransfer.com der einfachste Weg um alle Dateien auf einmal zu senden.