Verbindliche Reisebuchung

Gesamtpreis: 1.690,00€ pro Person

Zahlungsmodalitäten: Zur Bestätigung Ihrer Buchung überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag an unten aufgeführte  Bankverbindung. Nach Geldeingang erhalten Sie eine verbindliche Reisebestätigung.

Fidor Bank
IBAN: DE05 7002 2200 0072 6601 37
BIC: FDDODEMMXXX
Bitte schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandskrankenversicherung ab, die auch Covid19 abdeckt.

Allgemeine Reisebedingungen

  1. Geltung
    1. Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für Reisebuchungen, die ab dem 01.01.2021 abgeschlossen werden.
    2. Diese ARB werden Ihnen (fortan auch „Teilnehmer“ oder „Reisender“ genannt) vor einer Buchung übermittelt und zur Verfügung gestellt.
    3. Ein Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie für sich und die von Ihnen angemeldeten Reiseteilnehmer die Geltung dieser ARB anerkennen und durch Nichtwidersprechen genehmigen.
  2. Abschluss des Reisevertrages
    1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung die Sie als Reiseangebot erhalten und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
    2. Als Anmelder haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
    3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Im elektronischen Geschäftsverkehr reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.
    4. Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rückerstattungsbestimmungen werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
    5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reiseverträgen die im Fernabsatz (Brief, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht.
  3. Bezahlung des Reisepreises
    1. Bei Vertragsabschluss wird der Gesamtpreises zur Bestätigung Ihrer Buchung fällig.
    2. Eintrittskarten für Events oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens jedoch mit Ausstellung, sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
    3. Sollten dem Teilnehmer die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, soll der Teilnehmer dies sodann umgehend dem Reiseveranstalter anzeigen. Dem Teilnehmer wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, den Reiseplan nach Erhalt eigenverantwortlich zu überprüfen.
    4. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Teilnehmer auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.
    5. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, hat der Teilnehmer diese gesondert zu zahlen.
  4. Leistungsänderungen
    1. Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
    2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer eine unentgeltliche Umbuchung anbieten.
  5. Stornierung und Umbuchung vor Reisebeginn durch Teilnehmer
    1. Für die reibungslose Umsetzung der Reise benötigt der Veranstalter Planbarkeit, sodass es keine Möglichkeit der Rückerstattung gibt. Falls eine Reise nicht durchführbar ist wegen höherer Gewalt (z. B. Pandemiefolgen), so hat der Teilnehmer die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung auf eine neue Reise oder alternativ Umbuchung auf jedes andere Programm des Veranstalters (Kurse, Events, Coachings, etc.). Sollten erhebliche Einschränkungen der Ein- und Rückreise eintreten (z. B. neu eingetretene Quarantänemaßnahmen), die vor der Buchung nicht bekannt waren, gilt der vorherige Satz sinngemäß. Bei Durchführbarkeit und eigenständiger Umbuchung von Seiten des Teilnehmers beträgt die Verlegungsgebühr 20 % des Reisepreises.
  1. Umbuchung, Ersatzperson
    1. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
    2. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
  2. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter
    1. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
    2. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer). Der Reiseveranstalter informiert den Teilnehmer selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet.
    3. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
  3. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
    1. Der Reiseveranstalter wird den Teilnehmer über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Eine Garantie auf Korrektheit kann jedoch nicht übernommen werden und maßgeblich sind die Informationen der offiziellen Behörden, die für die Reise maßgeblich sind (z. B. Auswärtiges Amt, RKI-Institut, etc.).
    2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
    3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen ist mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen zu rechnen.
    4. Der Teilnehmer kann den vorvertraglichen Informationen entnehmen, ob für seine Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
    5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Reisende sollte sich deshalb genau hierüber informieren und die Vorschriften unbedingt beachten.
    6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern der Reisende aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehrt. Entsprechende Hinweise sind den vorvertraglichen Informationen zu entnehmen. Der Teilnehmer sollte sich hierzu bei den staatlichen Behörden informieren.
    7. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhält der Teilnehmer im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
  4. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Reisenden werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten findet der Teilnehmer in den im Internet veröffentlichten Hinweisen des Reiseveranstalters zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung).
  5. Rechtsgrundlagen
    1. Der Reiseveranstalter unterwirft sich nicht einer alternativen Streitschlichtung und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.
    2. Sämtliche rechtliche Angelegenheiten können unter dem geltenden paraguayischen Recht bei der Gerichtbarkeit in Asunción (Juez de primera instancia) geltend gemacht werden.
    3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
    4. Evtl. Unwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrages nicht berührt. Diese Reisebedingungen gelten für den Reiseveranstalter: Paraguay-Travel, Doña Dani S.A. – Pueblo N° 8764, Nueva Colombia, Cordillera, RUC: 80070114-3, E-Mail: info@paraguay-travel.guide  (Stand: Januar 2021)

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